Alle auf dieser Seite enthaltenen Solarmodule können einzeln erworben werden. Sobald Sie also eine etwas kleinere Photovoltaikanlage oder ein Balkonkraftwerk benötigen, sind sie hier richtig.
Einzelne Solarpanels für Ihr individuelles Projekt

Solarmodule einzeln kaufen
Es gilt: Je mehr Solarmodule Sie für ihr PV-Projekt verweden, desto unabhängiger machen Sie sich von externen Netzanbietern
In einigen Fällen kann nur eine kleinere PV Anlage genutzt werden. Zudem lassen die Gegebenheiten wie beispielsweise die Dachfläche, Ausrichtung oder Verschalungen des Daches häufig keine andere Möglichkeit zu.
Wie groß sollte meine Photovoltaikanlage sein?
Die Anlage sollte grundsätzlich auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sein. Das heißt zunächst müssen Sie Ihren Strombedarf kennen. Dementsprechend sollte auch die Anlagegröße geplant werden. Wenn allerdings aufgrund von Platzmangel, Ausrichtung oder Verschattung keine größere Fläche möglich ist, kann auch eine kleinere Anlage installiert werden.
Als Richtwert: Die PV-Anlage für ein Einfamilienhaus sollte zwischen 5- und 10 kWp (Kilowatt Peak) groß sein. Für 1 kWp Leistung benötigt man c.a. etwa 3 Solarmodule. Das bedeutet für ein Einfamilienhaus sollten zwischen 15-30 Module eingeplant werden.
Sobald Sie also eine etwas kleinere Anlage mit c.a. 5 kWp und c.a. 15 Modulen benötigen, lohnt es sich für Sie die Module einzeln zu bestellen. Streben Sie allerdings eine etwas größere Anlage mit 30 Modulen und mehr an, lohnt es sich preislich eher, eine ganze Palette zu bestellen.

10 kWh eine magische Grenze
PV Anlagen bis zu 10 kWh haben zwei große Vorteile. Zum einen erhalten Sie eine höhere Vergütung pro Kilowatt Stunde für das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netzwerk und zum anderen haben sie steuerliche Vorteile.
1) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Gesetzt sieht die im rechten Bild dargestellte Staffelung vor.

2) Keine Einkommenssteuererklärung
Aufgrund der kleinen Leistung der Anlagen wird keine Gewinnerziehlungsabsicht unterstellt. Daher unterliegen kleinere Photoboltaikanlagen mit einer Leistung bis 10 kWp nicht mehr der Pflicht zur Stellung einer Einnahmenüberschussrechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Damit entfällt die einkommenssteuerliche Betrachtung. Dies gilt für alle PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2003 auf dem eigenen Haus installiert und in Betrieb genommen wurden.
Die Grenze von 10 kWp betrifft die Summe aller PV Anlagen der steuerpflichtigen Person, auch wenn sie voneinander getrennt auf mehreren Grundstücken liegen. Wer mehrere Solaranlagen besitzt, die in der Summe der Leistungen über 10 kWp liegen, kann sich nicht von der Einkommensteuerpflicht befreien lassen.
Hinweis neue Steuerregelung ab 2023: Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 eine neue Steuergesetzgebung beschlossen. Demnach werden Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttoleistung von 30 kW von der Ertragssteuer befreit. Bei gemischt genutzten Gebäuden und Mehrfamilienhäusern gilt die Steuerbefreiung bis 15kW.
Dementsprechend sind nun auch größere Anlagen steuerlich attraktiver.